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Auswanderung: Teil 1 - Begriffsdefinition · Teil 2 - Geschichte der Auswanderung · Teil 3 - Gründe für eine Auswanderung ·
Teil 4 - Deutschland, Schweden, etc. · Teil 5 - Museen und Ausstellungen · Auswandererschutzgesetz



Auswanderung
Teil 3

Gründe für eine Auswanderung

Eine Auswanderung gibt es in nahezu allen Ländern der Erde aus verschiedenen Gründen:

  • wegen besserer Arbeits- und Lebensbedingungen (besonders für angeworbene Arbeitskräfte, in Deutschland beispielsweise Gastarbeiter; Fachkräfte, die keine angemessene Arbeit finden, bzw. der hohen Steuer und Sozialabgabenlast entkommen wollen). (Sie werden abwertend auch Wirtschaftsflüchtlinge genannt.)
  • Vermeidung von Steuerlast durch Personen mit hohen Einkünften oder Vermögenswerten
  • aus politischen Gründen (beispielsweise politisch verfolgte Systemkritiker und Dissidenten (meist in Diktaturen) oder polizeilich verfolgte Straftäter)
  • aus religiösen oder sprachlich-kulturellen Gründen
  • zur Erhöhung der Lebensqualität bei gesichertem Lebensstandard (z. B. Emigration von Rentnern aufgrund besserer klimatischer Bedingungen in den "sonnigen Süden" etwa in die Toskana, nach Mallorca, auf die Kanarischen Inseln, oder in den "Sunshine State" Florida)
  • als Flüchtlinge wegen akuter Bedrohung durch Krieg, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Hungersnot oder durch gezielte Vertreibung
  • in früheren Zeiten aufgrund von Versklavung
  • aufgrund von im Zielland wartenden Familienangehörigen und Bekannten.
Sie kann verhindert werden (worden sein) durch Grenzbefestigungen, die ein heimliches Verlassen unmöglich machen (z. B. den Eisernen Vorhang in Mitteleuropa) aber auch durch fehlende Finanzen, die nötig wären, um die Transportkosten zu tragen (Armut).

Sie kann auch staatlich gefördert werden, um die allgemeine Arbeitslosigkeit zu verringern, zum Beispiel in den 1960er Jahren in der Türkei, oder um gezielt unerwünschte arbeitslose Ausländer mit ihren Familien loszuwerden, so zum Beispiel in Spanien.

Nach dem Auswandererschutzgesetz von 1975 ist die (gewerbsmäßige) Beratung von an Auswanderung Interessierten in Deutschland eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die Anreizung zur Auswanderung durch geschäftsmäßige Werbung ist verboten. Verboten ist eine Unterstützung von Auswanderern durch Unternehmen, internationale Einrichtungen oder ausländische Regierungen mit Zahlungshilfen, es sei denn die Auswanderung erfolgt in Staaten der Europäischen Gemeinschaft. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass die Unsicherheit von Auswanderungswilligen finanziell ausgenutzt wird.

Emigration in verschiedenen Ländern

Es gibt klassische Auswanderungsländer wie die Staaten der sog. Zweiten und Dritten Welt (Entwicklungsländer). Aber auch aus Staaten der Ersten Welt wandern Menschen aus, wie beispielsweise aufgrund Arbeitsmigration aus Polen, aus Rumänien und aus der Türkei. Darüber hinaus gibt es auch Länder, die Emigration nicht begrenzen müssen, weil sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Stärke oder sonstiger attraktiver Lebensbedingungen kein oder nur minimaler Emigrationsdruck aufbaut, zum Beispiel in den Vereinigten Staaten.

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